Schulärztliche Untersuchung
Für alle sechsjährigen Kindergartenkinder sowie für alle SuS der vierten und achten Klassen findet die schulärztliche Untersuchung beim Schularzt statt.
Jede betroffene Familie erhält das Ablaufdiagramm mit sämtlichen notwendigen Unterlagen. Die Einteilung der SuS am Untersuchungstag wird von den Klassenlehrpersonen organisiert (siehe Termine, Servicewoche).
Ablauf:
Die Eltern werden im Laufe des Schuljahres über den Zeitpunkt und die Durchführung der Untersuchung informiert. Die Untersuchung ist für alle Kinder obligatorisch. Sie kann entweder kostenlos beim Schularzt oder zu Lasten der Eltern beim Hausarzt durchgeführt werden. Geschieht die Untersuchung beim Hausarzt, ist eine entsprechende Bescheinigung des Hausarztes (blaues Formular) auszufüllen und termingerecht, gemäss Ablaufdiagramm, der Klassenlehrperson im verschlossenen und angeschriebenen Kuvert abzugeben.
Alle anderen Kinder werden für die Untersuchung angemeldet. Dafür sind der Klassenlehrperson vor der Untersuchung folgende Formulare im verschlossenen und angeschriebenen Kuvert, gemäss Ablaufdiagramm, abzugeben:
- Impfausweis (betrifft 2. KG, 4. und 8. Kl.), der Impfausweis wird vom Schularzt am Untersuchungstag wieder retourniert
- „Empfohlene Impfungen“ (Einwilligung 2. Seite, weisses Formular, betrifft 2. KG, 4. und 8. Kl.)
- Fragebogen über den Gesundheitszustand (oranges Formular, betrifft 2. KG und 4. Kl.)
- Schulärztlicher Dienst (gelbe Karte, betrifft 2. KG)
- Impfung Hepatitis A bzw. B (gelbes Formular, Anmeldung für 8. Kl.)
Fragebogen für Jugendliche (grünes Formular, betrifft 8. Kl.)
Bei Kindergartenkindern ist die Anwesenheit eines Elternteils wichtig und erwünscht - auch in der vierten Klasse ist die Begleitung durch Mutter oder Vater willkommen.
Brillenträgerinnen und Brillenträger bringen ihre Brille mit an die Untersuchung.
Wird bei der schulärztlichen Untersuchung eine gesundheitliche Störung festgestellt, so informiert der Schularzt die Eltern. Weitere Abklärungen und Behandlungen finden beim Hausarzt statt.
Schulzahnarzt
Die Untersuchung durch den Schulzahnarzt findet in der Regel im Februar / März in der Praxis von Frau Dr. med. dent. Gasser in Kirchlindach statt. Die Untersuchung ist für alle Schüler:innen obligatorisch.
Die Eltern haben die Möglichkeit, die Untersuchung bei der Schulzahnärztin oder bei Ihrem privaten Zahnarzt durchführen zu lassen. Die Untersuchung beim Schulzahnarzt ist kostenlos. An der Untersuchung beim privaten Zahnarzt beteiligt sich die Gemeinde mit einem Beitrag von Fr. 30.00.
Die Termine für die Untersuchung in der Praxis der Schulzahnärztin werden vom Schulleitungssekretariat organisiert. Für den Transport zum Zahnarzt und zurück in die Schule sind die Lehrpersonen auf die Unterstützung der Eltern angewiesen.
Der Ablauf der obligatorischen Untersuchung durch den Zahnarzt ist im Infoheft SJ 22/23 auf Seite 27 beschrieben.