Integrative Förderung (IF)
Die integrative Förderung hilft Lernenden mit besonderen Bedürfnissen, die Regelklasse zu besuchen. Diese werden durch Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen zusätzlich unterstützt, sei es unterrichtsintegriert oder im Gruppenunterricht ausserhalb der Klasse. Im Kindergarten geht es insbesondere auch darum, Entwicklungsverzögerungen zu erkennen und Lernvoraussetzungen für einen gelingenden Schuleintritt zu schaffen.
Für die Umsetzung stellt die Erziehungsberatung (EB) nach einem standardisierten Abklärungsverfahren (SAV) einen Antrag an das Schulinspektorat (SI). Der Schulinspektor entscheidet über die Massnahmen zur besonderen Förderung (integrativ und separativ) und verfügt die notwendigen Ressourcen.
besonderes Volksschulangebot (bVSA integrativ)
Wo es für die Beteiligten möglich ist und es dem Wohle des Kindes dient, wird Lernenden mit Behinderungen dank entsprechender Schulungsformen der Besuch einer Regelklasse ermöglicht.
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Mit den Unterrichtsangeboten in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) unterstützt unsere Schule (der Kanton) Kinder und Jugendliche mit ungenügenden Kenntnissen der Unterrichtssprache beim Aufbau der notwendigen Kompetenzen. Damit sollen die Betroffenen erfolgreich lernen können.
Weitere Informationen finden sich unter: DaZ-Leitfaden der Erziehungsdirektion des Kantons Bern.